Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Beratungsleistungen, die Kilbravox, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen, Gewerbetreibenden und sonstigen unternehmerisch handelnden Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") erbringt.
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nur insoweit, als das Gesetz dies zulässt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail stellen noch keine verbindliche Bestellung dar. Sie werden als Anfrage behandelt und lösen kein Vertragsverhältnis aus, bis eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Die Schriftform kann durch E-Mail gewahrt werden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Kilbravox erbringt Beratungsdienstleistungen zur Analyse, Strukturierung und Optimierung von Excel-basierten Arbeitsabläufen in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Leistungen umfassen insbesondere:
Analyse bestehender Tabellenkalkulationssysteme; Entwicklung strukturierter Alternativkonzepte; Aufbau und Einrichtung optimierter Systeme innerhalb von Microsoft Excel, Google Sheets oder vergleichbaren Tabellenkalkulationsprogrammen; Erstellung von Dokumentationen und Anleitungen; Schulung und Einweisung des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, soweit dies im Einzelfall angemessen ist und die Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere die bestehenden Tabellenkalkulationsdateien, Informationen zu den Arbeitsabläufen sowie Angaben zu den Nutzern des Systems.
Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Übermittlung der bereitgestellten Daten berechtigt ist und dass durch deren Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot des Auftragnehmers. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Aufwands zu den vereinbarten Stundensätzen.
Reise- und Nebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie im Vorfeld nicht als inklusive vereinbart wurden. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Änderungen des Leistungsumfangs, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gewünscht werden, können zu einer Anpassung der Vergütung führen. In diesem Fall unterbreitet der Auftragnehmer vor Beginn der geänderten Leistungen ein entsprechendes Nachtrageangebot.
Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu vereinbaren.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt.
Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, Prozessinformationen und alle sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen folgt.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei Jahren.
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen für die vereinbarten Zwecke. Urheberrechtlich geschützte Mustervorlagen und Grundstrukturen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte zu kommerziellen Zwecken bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft entstehen.
Für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden und Vermögensschäden haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden.
Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Datenverluste beim Auftraggeber, sofern dieser nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen für eine Sicherungskopie seiner Originaldaten gesorgt hat.
Sofern keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, können Dauerschuldverhältnisse von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der durch die Kündigung entstandenen nachgewiesenen Mehraufwendungen.
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, zu beachten. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Mitarbeitern verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Kilbravox entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.